Jede Erwähnung in diesen Bestimmungen zum männlichen Geschlecht schließt das weibliche und diverse Geschlecht ein, jede Erwähnung in der Einzahl auch die Mehrzahl.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Laufveranstaltungen von HEIDI on Tour. Veranstalter ist die Conibeta GmbH, Ringbahnstr. 38, 12099 Berlin.
(2) Ergänzend gilt die Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung auf deren Website (Termin, Strecke, Leistungen, Preise, Fristen, Teilnehmerlimit, Zeitlimits). Weicht die Ausschreibung von diesen Bedingungen ab, geht die Ausschreibung vor.
(3) Nimmt ein Teilnehmer mit Startpass eines Mitgliedsvereins des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) teil, werden die Veranstaltungen nach den Bestimmungen des DLV und von World Athletics durchgeführt. Für alle anderen Teilnehmer gelten diese Regeln entsprechend.
(4) Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmer und Veranstalter (Organisationsvertrag). Maßgeblich ist die bei der Anmeldung gültige Fassung.
(5) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers sind an die Conibeta GmbH zu richten, bevorzugt per E-Mail an events@conibeta.de.
(6) Übersetzungen dieser Bedingungen dienen nur der Information. Verbindlich ist die deutsche Fassung.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit
(1) Startberechtigt ist, wer am ersten Veranstaltungstag mindestens 18 Jahre alt ist, sofern die Ausschreibung nichts anderes bestimmt, und keinem Startverbot unterliegt. Der Teilnehmer muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Andere Sportgeräte als in der Ausschreibung vorgesehen sind nicht erlaubt. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
(2) Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesund ist und über einen Trainingszustand verfügt, der den Anforderungen eines mehrtägigen Etappenlaufs entspricht. Eine sportmedizinische Untersuchung vor der Teilnahme wird dringend empfohlen. [Bitte entscheiden: Ist ein ärztliches Attest Pflicht?]
(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gekennzeichneten Personals und des Sanitätsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung oder erkennbarer gesundheitlicher Gefährdung kann der Veranstalter den Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung ausschließen, disqualifizieren oder ein Startverbot aussprechen.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular, das auf der Website der jeweiligen Veranstaltung verlinkt ist, oder auf einem anderen in der Ausschreibung genannten Weg.
(2) Jeder Teilnehmer kann sich nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht angenommen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken diese Bedingungen anerkennt und der Veranstalter die Anmeldung bestätigt.
(4) Der Startplatz ist persönlich. Eine Weitergabe ist nur über eine offizielle Ummeldung möglich. Die Ummeldung auf eine andere Person ist kostenfrei und per E-Mail an den Veranstalter zu richten.
§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Bankverbindung und Verwendungszweck stehen in der Anmeldebestätigung.
(2) Anzahlung und Restzahlung sind zu den in der Ausschreibung genannten Fristen fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
(3) Geht eine Zahlung nicht fristgerecht ein, erinnert der Veranstalter schriftlich und setzt eine Nachfrist von 7 Tagen. Verstreicht auch diese, kann der Veranstalter die Anmeldung stornieren und den Platz neu vergeben.
(4) Überweisungs- und Fremdwährungsgebühren, insbesondere bei Zahlungen aus Ländern außerhalb des SEPA-Raums, trägt der Teilnehmer. Es muss der volle Betrag eingehen.
(5) Wer Schwierigkeiten mit einer Zahlung hat, meldet sich bitte frühzeitig. Wir suchen gemeinsam eine Lösung.
§ 5 Startunterlagen
Der Teilnehmer erhält seine Startnummer bei der Ausgabe der Startunterlagen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Tritt ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, erklärt er vorher seine Nichtteilnahme oder wird er disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Beträge. Abweichende Vereinbarungen im gegenseitigen Einvernehmen bleiben möglich.
(2) Wird die Anmeldung wegen ausbleibender Restzahlung storniert (§ 4 Abs. 3), wird die Anzahlung nicht erstattet.
(3) Statt eines Rücktritts ist jederzeit eine kostenfreie Ummeldung auf eine andere Person möglich (§ 3 Abs. 4).
§ 7 Änderung und Absage durch den Veranstalter
(1) Aus organisatorischen oder Sicherheitsgründen kann der Veranstalter Strecken, Startzeiten und Zeitlimits kurzfristig anpassen, etwa bei Hitze, Unwetter oder gesperrten Wegen. Einzelne Etappen können verkürzt oder abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung entsteht dadurch nicht.
(2) Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen gezwungen, die Veranstaltung zu ändern oder abzusagen, besteht keine Erstattungs- oder Schadensersatzpflicht. [Bitte prüfen: Soll in diesem Fall zumindest ein Teil erstattet oder ein Gutschein für eine spätere Ausgabe angeboten werden?]
(3) Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung aus anderen als den in Absatz 2 genannten Gründen ab, erstattet er die bereits gezahlten Beträge [vollständig / abzüglich bereits angefallener, nachgewiesener Kosten].
§ 8 Strecke und Wertung
(1) Auf öffentlichen Wegen und Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Strecken sind in der Regel nicht abgesperrt.
(2) Vor jeder Etappe trägt sich der Teilnehmer pünktlich in die Startliste ein. Ohne Eintrag erfolgt keine Wertung. An den Verpflegungspunkten meldet er sich mit Namen bei den Helfern.
(3) Es gelten die Zeitlimits laut Ausschreibung und unseren Standards. Wer ein Zeitlimit nicht einhält, wird für die Etappe nicht gewertet und hat keinen Anspruch auf Verpflegung auf der restlichen Strecke dieser Etappe.
(4) Ergebnisse werden manuell erfasst, veröffentlicht und an die DUV-Statistik gemeldet. Einzelheiten zur Veröffentlichung stehen in der Datenschutzerklärung.
(5) Pokale und Auszeichnungen werden nur an Teilnehmer vergeben, die bei der Siegerehrung anwesend sind.
§ 9 Haftung
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nicht, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Gepäck und Drop-Bags übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Versicherung
Der Veranstalter unterhält eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. [Bitte prüfen.] Eine eigene Kranken- und Unfallversicherung wird empfohlen. Teilnehmer aus dem Ausland benötigen eine Auslandskrankenversicherung.
§ 11 Fotos, Videos und Daten
(1) Während der Veranstaltungen entstehen Fotos und Videos, die auf den Websites und Social-Media-Kanälen von HEIDI on Tour veröffentlicht werden können. Wer nicht abgebildet werden möchte, teilt das dem Veranstalter vor der Veranstaltung mit.
(2) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Startnummer und Disqualifikation
Wird die Startnummer weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden. Wer seine Startnummer an andere Personen weitergibt, wird disqualifiziert und erhält gegebenenfalls ein Startverbot für alle Veranstaltungen der Conibeta GmbH für mindestens drei Folgejahre.
§ 13 Verhalten und Hausrecht
(1) Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum gilt das jeweilige öffentliche Wegerecht. Rechtsextremistisches, rassistisches, antisemitisches oder sonstiges antidemokratisches Gedankengut darf weder dargestellt noch verbreitet werden.
(2) Der Veranstalter macht von seinem Hausrecht Gebrauch. Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, kann er den Zutritt verwehren oder sie von der Veranstaltung ausschließen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht, auch bei Anmeldung aus dem Ausland.
(2) Hat der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist Berlin-Charlottenburg Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags im Übrigen unberührt.
Anbieterkennzeichnung
Conibeta GmbH, Ringbahnstr. 38, 12099 Berlin
www.heidiontour.de · events@conibeta.de
Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Steinicke
USt-IdNr.: DE362481613
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 172399 B